Allge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB)

I. Allge­mei­nes – Geltungsbereich

1) Die nach­fol­gen­den Geschäfts­be­din­gun­gen gelten für die Geschäfts­be­zie­hung von BB Garten­bau GmbH und sind Bestand­teil aller Liefer‑, Werks‑, Werk­lie­fer- und Dienst­leis­tungs­ver­träge sowie vertrag­li­che Verein­ba­run­gen und Ange­bote. Sie gelten spätes­tens durch Auftrags­er­tei­lung oder Annahme der Liefe­rung als anerkannt.

2) Verbrau­cher im Sinne dieser Geschäfts­be­din­gun­gen sind natür­li­che Perso­nen, mit denen in Geschäfts­be­zie­hun­gen getre­ten wird, ohne dass diese eine gewerb­li­che oder selbst­stän­dige beruf­li­che Tätig­keit zuge­rech­net werden kann. Unter­neh­mer im Sinne dieser Geschäfts­be­din­gun­gen sind natür­li­che oder juris­ti­sche Perso­nen oder rechts­fä­hige Perso­nen­ge­sell­schaf­ten, mit denen in Geschäfts­be­zie­hun­gen getre­ten wird, die in Ausübung einer gewerb­li­chen oder selb­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit handeln. Kunden im Sinne dieser Geschäfts­be­din­gun­gen sind sowohl Verbrau­cher als auch Unternehmer.

3) Ausdrück­lich wider­spricht BB Garten­bau GmbH Einkaufs- oder Auftrags­be­din­gun­gen bzw. sons­ti­gen Allge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen, die von unse­ren Abwei­chen, diesen entge­gen­ste­hen oder ergän­zen, selbst bei Kennt­nis­nahme dieser ander­wei­ti­gen Bedin­gun­gen werden diese nicht Vertrags­be­stand­teil, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrück­lich durch BB Garten­bau GmbH schrift­lich zugestimmt.

4) Die von BB Garten­bau GmbH unter­brei­te­ten Ange­bote gelten bis zur Auftrags­er­tei­lung als frei­blei­bend und haben eine Gültig­keit von 4 Wochen. Preis­än­de­run­gen unse­rer Liefe­ran­ten vorbehalten.

5) Zeich­nun­gen, Pläne und Leis­tungs­ver­zeich­nisse die von BB Garten­bau GmbH erstellt wurden, sind deren Eigen­tum. Sie dürfen ohne ausdrück­li­che Zustim­mung weder verviel­fäl­tigt noch weiter­ge­ge­ben werden. Sollte das Ange­bot nicht ange­nom­men werden, dürfen weder vom Auftrag­ge­ber noch von Drit­ten die Unter­la­gen nach­ge­baut werden. Werden die Unter­la­gen dennoch genutzt, ist der Auftrag­ge­ber verpflichte 500,-€ an BB Garten­bau GmbH zu zahlen.

II. Vertrags­ab­schluss

1) BB Garten­bau GmbH hält sich an abge­ge­bene Ange­bote vier Wochen gebun­den, ausge­nom­men sind Rohstoff- und Mate­ri­al­preise die extre­men Schwan­kun­gen unter­lie­gen, auf deren Entwick­lung wir keinen Einfluss ausüben können.

2) Mit der Bestel­lung von Waren und/ oder Bau und/ oder Dienst­leis­tun­gen erklärt der Kunde verbind­lich diese erwer­ben zu wollen. Wir sind berech­tigt, das in der Bestel­lung liegende Vertrags­an­ge­bot inner­halb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzu­neh­men. Die Annahme kann entwe­der schrift­lich oder durch Beginn der Dienst­leis­tun­gen erklärt werden.

3) Der Vertrags­ab­schluss erfolgt unter dem Vorbe­halt der rich­ti­gen und recht­zei­ti­gen Selbst­be­lie­fe­rung durch unsere Zulie­fe­rer. Im Falle von Verzö­ge­run­gen bzw. Nicht­ver­füg­bar­keit infor­mie­ren wir den Kunden umgehend.

III. Vergü­tung

1) Der Kunde verpflich­tet sich nach Erhalt der Waren und/oder Dienst­leis­tun­gen innher­halb der Fällig­keit der Rech­nung, die Rech­nungs­summe ohne Abzug zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungs­voll­zug. Abschlags­rech­nun­gen sind nach Anga­ben des Vertra­ges zu zahlen.

2) Bis zur Beglei­chung der Mate­rial- bzw. Zwischen- oder Schluss­rech­nung,  blei­ben sämt­li­che gelie­fer­ten Mate­ria­lien im Besitz von BB Garten­bau GmbH , genauso blei­ben sämt­li­che durch uns entsorgte Mate­ria­lien bis zur Beglei­chung der Zwischen- bzw. Schluss­rech­nung im Besitz des Auftraggebers.

3) Als Mehr­wert­steuer wird immer der zur Zeit der Rech­nungs­stel­lung geltende gesetz­li­che Mehr­wert­steu­er­satz ausge­wie­sen und berechnet.

4) Der Verbrau­cher hat ein Recht zur Aufrech­nung nur, wenn seine Gegen­an­sprü­che rechts­kräf­tig fest­ge­stellt oder durch uns aner­kannt wurden.

5) Tritt in den Vermö­gens­ver­hält­nis­sen unse­rer Kunden eine wesent­li­che Verschlech­te­rung ein, so sind wir berech­tigt, die Erbrin­gung unse­rer vertrags­mä­ßi­gen Leis­tun­gen von der Voraus­zah­lung der verein­bar­ten Vergü­tung oder einer entspre­chen­den Sicher­heits­leis­tung abhän­gig zu machen. Nach Setzung einer ange­mes­se­nen Nach­frist bei Untä­tig blei­ben unse­rer Kunden sind wir berech­tigt, vom Vertrag zurück­zu­tre­ten und Scha­dens­er­satz zu verlangen.

6) Soweit nicht anders verein­bart werden ange­fan­gene, nicht voll­stän­dige Arbeits­stun­den, mit dem der Tätig­keit entspre­chen­den halben Stun­den­satz berechnet.

7) Für Über‑, Nacht‑, Sonn- und Feier­tags­stun­den, sowie Arbei­ten unter erschwer­ten, nicht voraus­seh­ba­ren Bedin­gun­gen behal­ten wir uns vor, Zuschläge zu berechnen.

8) Wünscht unser Kunde über das Leis­tungs­ver­zeich­nis, bzw. Ange­bot hinaus­ge­hende Leis­tun­gen, so werden diese nach Aufwand abge­rech­net und durch Rapport Zettel/Lieferscheine nachgewiesen.

9) Die Abrech­nung unse­rer Leis­tun­gen erfolgt auf Basis der tatsäch­lich gelie­fer­ten und einge­bau­ten Mengen.

IV. Ausfüh­rungs- und Lieferpflichten

1) Im Falle von Wetter­ka­ta­stro­phen, wie z.B. Dürre, Frost oder Hagel oder ande­ren unvor­her­seh­ba­ren und unver­schul­de­ten Umstän­den wie z.B. Seuchen, Streik, Aussper­rung, Betriebs­stö­run­gen jegli­cher Art, Krieg, kriegs­ähn­li­che Ereig­nisse, Währungs­ver­än­de­run­gen oder behörd­li­che Eingriffe, verlän­gert sich die Liefer- bzw. Ausfüh­rungs­frist für die Dauer der Behin­de­rung. Wird durch die genann­ten Umstände die Liefe­rung bzw. Ausfüh­rung unmög­lich, so werden wir von der Ausfüh­rungs- bzw. Liefer­pflicht frei. In diesen Fällen kann der Kunde Scha­dens­er­satz nicht geltend machen.

2) Feste Ausfüh­rungs- und Liefer­ter­mine sind für uns ledig­lich bei schrift­li­cher Bestä­ti­gung bindend.

3) Teil­leis­tun­gen und ‑liefe­run­gen werden ausdrück­lich vorbehalten.

4) Bei der Ausfüh­rung sämt­li­cher Tätig­kei­ten hält sich BB Garten­bau GmbH an DIN-Vorschrif­ten, sowie an die allge­mein aner­kann­ten Regeln der Technik.

V. Maße und Muster

1) Sämt­li­che Maße sind Circa-Maße, welche inner­halb der gesetz­li­chen Normen nach oben oder unten zuläs­si­ger­weise abwei­chen können.

2) Beim Handel mit Natur­pro­duk­ten, können Formen und Farben von denen als Beispiel gezeig­ten Bildern und Mustern der Mate­ria­lien (z.B. Natur­steine, Pflanzen,Rasen, Holz, Kera­mik) abwei­chen. Dies ist kein Reklamationsgrund.

VI. Abnahme

1) Dem Auftrag­ge­ber wird mit der Schluss­rech­nung schrift­lich die Fertig­stel­lung der Leis­tun­gen ange­zeigt. Wünscht der Auftrag­ge­ber eine Abnah­me­be­sich­ti­gung, so hat er diese inner­halb von 5 Werk­ta­gen gemein­sam mit BB Garten­bau GmbH durch­zu­füh­ren. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leis­tung mit Ablauf von 5 Werk­ta­gen nach Ausfer­ti­gungs­da­tum der Schluss­rech­nung als abgenommen.

2) Auf schrift­li­ches Verlan­gen von BB Garten­bau GmbH sind auch Teile der Leis­tun­gen oder das Gesamt­werk inner­halb einer Frist von 5 Werk­ta­gen abzu­neh­men. Wird vom Auftrag­ge­ber keine gemein­same Abnahme verlangt, gilt die Teil­leis­tung oder Gesamt­leis­tung mit Ablauf von 5 Werk­ta­gen nach Datum der Auffor­de­rung zur Abnahme als abgenommen.

VII. Garan­tie und Gewährleistung

1) Eine Garan­tie für das Anwach­sen von Pflan­zen kann nur mit der geson­der­ten Beauf­tra­gung einer Fertig­stel­lungs­pflege über ein bzw. zwei Jahre über­nom­men werden. Eine im Rahmen der Fertig­stel­lungs­pflege gege­bene Garan­tie setzt die rich­tige Behand­lung der Pflan­zen durch den Kunden außer­halb unse­rer Pfle­ge­leis­tung voraus (keine zusätz­li­che Düngung, Wässern nach Abspra­che etc.). Fälle höhe­rer Gewalt wie Sturm, Frost, Dürre, Schäd­lings­be­fall etc. sind von der Garan­tie ausge­nom­men, obgleich wir versu­chen solche Ereig­nisse zu beob­ach­ten um diesen gege­be­nen­falls entge­gen­wir­ken zu können. Im Regel­fall erset­zen wir einzelne Ausfälle von Pflan­zen aus Kulanz grün­den, voraus­ge­setzt es sind keine fahr­läs­si­gen Schä­di­gun­gen durch den Kunden erkennbar.

2) BB Garten­bau GmbH  über­nimmt die Gewähr­leis­tung nur im Umfang der im Leis­tungs­ver­zeich­nis oder den dazu­ge­hö­ri­gen Plänen bzw. im Ange­bot und den dazu­ge­hö­ri­gen Plänen vorge­nom­me­nen Leistungsbeschreibung.

3) Es gelten die Gewähr­leis­tungs­fris­ten gem. BGB

4) Trifft ein Gewähr­leis­tungs­fall ein, behal­ten wir uns zunächst das Recht auf Nach­bes­se­rung vor. Sollte diese zum wieder­hol­ten Male miss­lin­gen steht dem Kunden ein Recht zur Herab­set­zung der Vergü­tung zu. Vom Vertrag zurück­tre­ten kann der Kunde nur im Falle von grob fahr­läs­si­gen und schwer­wie­gen­den Mängeln, die unter keinen Umstän­den durch Nach­bes­se­rungs­ar­bei­ten zu besei­ti­gen sind oder im Rahmen von mehre­ren Nach­bes­se­rungs­ver­su­chen nicht besei­tigt wurden.

5) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sach­man­gels nach mehr­ma­li­ger geschei­ter­ter Nach­er­fül­lung den Rück­tritt vom Vertrag, steht ihm dane­ben kein Scha­dens­er­satz­an­spruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach mehr­ma­li­ger geschei­ter­ter Nach­er­fül­lung Scha­dens­er­satz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumut­bar ist. Der Scha­dens­er­satz beschränkt sich auf die Diffe­renz zwischen Kauf­preis und Wert der mangel­haf­ten Sache.

VIII. Pflich­ten des Kunden

1) Die für die Ausfüh­rung der Arbei­ten nöti­gen Unter­la­gen sind uns von unse­ren Kunden unent­gelt­lich und recht­zei­tig zur übergeben.Dazu zählen auch Unter­la­gen über alle Gas‑, Wasser‑, Abwasser‑, Strom‑, Telefon‑, Compu­ter- und andere Versor­gungs­lei­tun­gen im Bereich des Bauvor­ha­bens. Sollte dies nicht gesche­hen, kann BB Garten­bau GmbH für even­tu­elle, nicht absicht­lich herbei­ge­führte Schä­den keiner­lei Haftung übernehmen.

2) Für vom Kunden gestellte Mate­ria­lien bzw. Pflan­zen kann BB Garten­bau GmbH keine Garan­tie übernehmen.

3) Nimmt der Auftrag­ge­ber die Leis­tung oder ein Teil der Leis­tung in Benut­zung, so gilt die Abnahme nach Beginn der Benut­zung als erfolgt.

IX. Schluss­be­stim­mun­gen

1) Gerichts­stand für alle Strei­tig­kei­ten aus diesem Vertrag ist der allge­meine Gerichts­stand von BB Garten­bau GmbH (Amts­ge­richt Schwet­zin­gen). Sind die Vertrags­par­teien Kauf­leute, juris­ti­sche Perso­nen des öffent­li­chen Rechts oder öffent­lich-recht­li­che Sonder­ver­mö­gen, ist Gerichts­stand für alle Strei­tig­kei­ten aus diesem Vertrag der allge­meine Gerichts­stand von BB Garten­bau GmbH(Schwetzingen).

2) Soll­ten einzelne Bestim­mun­gen des Vertra­ges mit dem Kunden einschließ­lich dieser Allge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen ganz oder teil­weise unwirk­sam sein oder werden, so wird hier­durch die Gültig­keit der übri­gen Bestim­mun­gen nicht berührt. Die ganze oder teil­weise unwirk­same Rege­lung soll durch eine Rege­lung ersetzt werden, deren wirt­schaft­li­cher Erfolg dem der unwirk­sa­men möglichst am nächs­ten kommt.

3) Münd­li­che Neben­ab­re­den, nach­träg­li­che Ände­run­gen und Ergän­zun­gen bedür­fen zu ihrer Wirk­sam­keit der Schriftform.